Die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs ist für jeden Fahrgast unmittelbar „erfahrbar”. Die Qualitätsvorgaben im BVG Verkehrsvertrag haben daher zum Ziel, eine kontinuierlich hohe Qualität zu sichern, die sich an den Bedürfnissen der Fahrgäste orientiert. Darüber hinaus sind die im Verkehrsvertrag definierten Angebotsstandards relevant für die Höhe der Ausgleichszahlungen. Regelmäßige Qualitätserfassungen und -bewertungen stellen Transparenz über die erreichten Qualitäten her und dienen zudem dazu, die kurz- und langfristige Planung zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeitanpassungen, zusätzliche bzw. veränderte Linienfahrten sowie Analysen zu möglichen Maßnahmen im Straßenraum, die das Ziel der Stabilisierung von Linienverkehren unterstützen.
Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags
Wesentliche Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags sind:
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit bedeutet: Der Fahrgast kann eine Fahrt zur geplanten Zeit antreten.
Laut Verkehrsvertrag gilt eine Fahrt als pünktlich, wenn sie zwischen 90 Sekunden vor und bis 210 Sekunden nach der im Fahrplan veröffentlichten Soll-Abfahrtszeit stattfindet (also 1 ½ bzw. 3 ½ Minuten).
Ausschlaggebend ist, ob innerhalb des festgelegten Zeitfensters (-90 bis +210 Sekunden) ein Fahrzeug an der Haltestelle abfährt. Ob es sich dabei um genau das Fahrzeug handelt, das aus betrieblicher Sicht dort erscheinen sollte, ist für den auf diese Fahrt wartenden Fahrgast – und damit für die Bewertung der Pünktlichkeit – unerheblich.
Regelmäßigkeit
Regelmäßigkeit bedeutet: Eine im Fahrplan veröffentlichte Fahrt findet statt, und der Fahrgast kann diese entweder pünktlich antreten oder zumindest im Zeitraum bis zur nächsten im Fahrplan ausgewiesenen Abfahrt. Bei Takten kleiner als 10 Minuten gibt somit der jeweilige Takt den Maßstab für die Regelmäßigkeit vor. Bei größeren Takten gilt eine Bewertungsgrenze von 10 Minuten.
Fahrgastsicht
Weitere Merkmale
Zu den weiteren Qualitätsmerkmalen, die erfasst und mindestens jährlich bewertet werden, gehören:
- Barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Bahnhöfen, Haltestellen und Fahrzeugen
- Fahrgastinformation
- Ausstattung, Zustand und Sauberkeit von Bahnhöfen, Haltestellen und Fahrzeugen
- Sicherheit und Sicherheitsempfinden der Fahrgäste
- Lärm- und Luftschadstoffemissionen des ÖPNV
- Qualität und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur